Schützen Sie sich mit ein paar kleinen Änderungen vor Abmahnungen
Der Einsatz von Google Analytics ist datenschutzrechtlich umstritten, da Informationen wie Verweildauer, Herkunft oder Suchbegriffe automatisch erfasst werden – ohne aktive Zustimmung des Nutzers. Zwar erlaubt die Datenstruktur keine eindeutige Identifikation, doch über IP-Adressen wäre theoretisch eine Rückverfolgung möglich.
Was sollte umgesetzt werden?
- Das Google-Analytics-Script sollte um eine Funktion ergänzt werden, die die IP-Adresse anonymisiert.
- Nutzer müssen die Möglichkeit haben, der Datenerhebung aktiv zu widersprechen (Opt-Out).
- Ein entsprechendes Opt-Out-Script sollte über einen Klick-Link verfügbar sein.
- Die Nutzung von Google Analytics – inklusive Opt-Out-Möglichkeit – muss in der Datenschutzerklärung transparent erklärt werden.
Nur durch diese Maßnahmen lässt sich Google Analytics datenschutzkonform und rechtssicher einsetzen – und Sie vermeiden teure Abmahnungen.
