Neue Verordnung tritt am 13.01.2018 in Kraft
Viele Onlinehändler – auch Kunden von RESPONSE – geben bislang die Kosten bestimmter Zahlarten an ihre Kunden weiter. So werden z. B. bei Kreditkartenzahlung 2 % Aufschlag verlangt. Was bisher gängige Praxis war, ist ab dem 13. Januar 2018 nicht mehr erlaubt.
Ab diesem Stichtag dürfen keine Zusatzkosten mehr für Zahlarten wie Kreditkarte, PayPal, Amazon Pay, Vorkasse oder Sofortüberweisung berechnet werden. Händler dürfen entstehende Gebühren nicht mehr an Kunden weitergeben.
Erlaubt bleibt: Rabatte auf bevorzugte Zahlungsarten (z. B. 3 % Skonto bei Vorkasse).
Was kann passieren, wenn Sie nicht handeln?
- Abmahngefahr: Ab dem 13.01.2018 könnten Abmahnanwälte, Verbraucherschützer und Wettbewerber aktiv werden.
- Konsequenzen durch Zahlungsanbieter: PayPal hat bereits seine AGB angepasst und droht Händlern bei Verstoß mit höheren Transaktionsgebühren – bereits ab dem 08.01.2018.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob Ihr Shop noch Gebühren auf bestimmte Zahlarten erhebt.
- Entscheiden Sie, ob Sie Zahlungsgebühren (meist 1–3 % vom Umsatz) auf Produktpreise umlegen.
- Lassen Sie Ihren Onlineshop von uns anpassen: Warenkorb-Logik, Infoseiten und Rechtstexte müssen aktualisiert werden.
Handeln Sie rechtzeitig – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
